Feuerungsanlagen für den Einsatz von Biomasse in Haushalt und Industrie-/Gewerbebetrieben

Mit dem Gesetz zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, EEG aus dem Jahr 2000 ist der Weg freigemacht worden für den Entwurf der sogenannten Biomasseverordnung (BiomasseV) vom März 2001. Diese Maßnahmen verlaufen im zeitlichen Kontext der EU, bis 2010 den Anteil der erneuerbaren Energien an der Energieversorgung zu verdoppeln. Während bis in jüngster Vergangenheit Holzabfälle als Teil der erneuerbaren Biomasse sowohl vom Gesetzgeber, der holzproduzierenden Industrie und der Abfallwirtschaft eher stiefmütterlich behandelt worden sind, ist spätestens mit der Verschärfung der Deponiewirtschaft und der Einführung von Fördermaßnahmen beispielsweise nach der Richtlinie zur Förderung von Massnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien /1/ neue Entwicklungs- und Nutzungsimpulse seitens der Hersteller von Feuerungsanlagen und Endverbrauchern zu verzeichnen. 
Das Institut eretec UA ist von einem deutschen Kesselhersteller beauftragt worden, eine neuentwickelte Kesselbaureihe nach der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien vom 20. August 1999, Bundesanzeiger Nr. 162, 31.8.1999, S. 15137 in Verbindung mit der DIN EN 303-5, 1999-06, zu prüfen. 

Diese Messaufgabe umfasste folgende Einzelnachweise:
 

Sollwerte / Grenzwerte
Wärmeträger 
Vorlauftemperatur 70 °C – 90 °C
Temperaturdifferenz Vorlauf/Rücklauf  10 K – 25 K
Oberflächentemperaturen (Kesseltüren und Reinigungsklappen)
Revisionsklappe Brenner 21 °C + 100 K
Reinigungsöffnung Kessel 21 °C + 100 K
sonstige Metallteile 
21 °C + 35 K
Energietechnische Anforderungen
Wärmeleistung Vollast
 Nennleistung +/- 8 %
Wärmeleistung Teillast  </= 30 % der Nennleistung
Prüfbrennstoff  DIN EN 303-5,  Tabelle 8
Umgebungstemperatur 15 °C – 30 °C
Anlagenwirkungsgrad  > 80 %
Grenzwerte der Emission
Staubförmige Emissionen 50 mg/m³
Kohlenmonoxid - Vollastbetrieb  250 mg/m³
Kohlenmonoxid - Tellastbetrieb  500 mg/m³
Stickstoffoxide als NO2 Kein Grenzwert, nur informativ
Gasförmige, organische Verbindungen (Gesamtkohlenstoff) Kein Grenzwert, nur informativ
Bezugssauerstoffgehalt  13 Vol.-% O2
Wärmeleistung je Abbrandperiode Leistung +/- 20 %
Anforderungen an die Messdatenerfassung
Messdauer Vollast  2 Heizperioden, insgesamt 6 h
Messdauer Teillast 1 Heizperiode, insgesamt 6 h
Einzelmesswerte (Mittelwerte)  30 min
Staubmesswerte  Mind. 4 Versuche
Messwerterfassungsrate (kontinuierliche Messung) < 20 s
Zeitdauer des gleitenden Mittelwertes  < 1 min

Der vollständige Beitrag kann vom Institut eretec UA, Gummersbach, direkt angefordert werden oder in Kurzfassung der Fachpublikation „Holz-Zentralblatt“, 7.12.2001, Verlag DRW Verlag, Fasanen Weg 18, 70745 Leinfelden-Echterdingen, entnommen werden.
 

 
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letzte Änderungen 17.02.2002
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